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Ablauf und Kostenübernahme

In meiner psychotherapeutischen Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden die Kosten übernommen für
  • Gesetzlich Versicherte
  • Privatversicherte und
  • Beihilfeberechtigte
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten einer Therapie selbst zu übernehmen (Selbstzahler).

Ablauf

Innerhalb der ersten Stunden (Sprechstunden und „probatorischen Sitzungen“ bei gesetzlich Versicherten oder 5 „probatorischen Sitzungen“ bei Privatversicherten) geht es zum einen um ein gegenseitiges Kennenlernen, zum anderem darum, erste Fragen zu klären, Probleme zu analysieren, Diagnosen zu stellen sowie Wünsche und Therapieziele zu bestimmen. In dieser Zeit entscheiden wir, ob eine gemeinsame Arbeit möglich und angebracht ist.

Im Anschluss an die Sprechstunden bzw. der Probatorik („Vorgespräche“) und mit den darin gewonnen Erkenntnissen kann ich als Psychotherapeutin eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei der jeweiligen gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse beantragen. Sobald deren Zusage vorliegt, kann mit der Therapie begonnen werden. Um ganz sicher zu sein, dass der Symptomatik keine körperliche Erkrankung zugrunde liegt, ist es erforderlich, dass Sie mit Ihrem Kind Ihren Kinderarzt oder Hausarzt aufsuchen. Dieser bescheinigt die körperliche Gesundheit in einem sog. Konsiliarbericht, der dem Antrag für die jeweilige Krankenkasse wird.

Je nach Bedarf (Kurz- oder Langzeittherapie) kann man für eine Psychotherapie eine Dauer von einem halben Jahr bis hin zu zwei Jahren einplanen. Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich zu festen Zeiten, jeweils 50 Minuten, statt.
 

 

Kostenübernahme

Als niedergelassener Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin nehme ich an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) teil. Dies bedeutet: Die Kosten für eine erforderliche verhaltenstherapeutisch fundierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen.

Die meisten privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die probatorischen Sitzungen, ohne dass zuvor ein Antrag gestellt werden muss. Danach muss ein Therapieantrag gestellt werden, damit die Kosten übernommen werden.

Da jedoch die Leistungsbedingungen von den individuellen Versicherungsverträgen abhängig und nicht einheitlich geregelt sind, ist es in jedem Fall ratsam, sich frühzeitig, am besten vor dem ersten Termin in meiner Praxis, bei der Versicherung zu informieren, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen Bestandteil Ihres Tarifes sind.

Nachdem Sie die Unterlagen zur Beantragung der Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse angefordert haben, können diese bereits zum ersten Termin mitgebracht werden.

Vorteile für Selbstzahler

Manche Klienten schätzen die höhere Anonymität: Es gibt keine Dokumentation Ihrer Daten bei der Krankenkasse oder anderen offiziellen Behörden.
Es müssen keine Anträge auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse gestellt werden. Dadurch entstehen keine Wartezeiten.
Es gibt eine größere Gestaltungsmöglichkeit hinsichtlich des Setting: Sie können selbst Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen bestimmen.

 
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